§57a Überprüfung (Pickerl)

§57a Überprüfung (Pickerl)

Kraftfahrzeuge müssen in Österreich in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden – die sogenannte §57a Pickerl-Überprüfung.

Die Begutachtung ist für alle KFZ, also auch für dein Moped oder Motorrad gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Neue Motorräder müssen, anders als Pkw, jährlich zur Überprüfung.

Bitte rechtzeitig begutachten lassen!

Was wird bei der §57a Pickerl-Begutachtung an deinem Motorrad überprüft?
Hier ein grober Überblick:

  • Bremsanlage und Lenkung
  • Bereifung
  • Umweltverträglichkeit
  • Fahrgestell und Rahmen
  • Spiegel, Beleuchtung
  • elektrische Systeme
  • vorgeschriebene Ausstattung

Toleranzzeitraum bei der §57a Motorrad-Pickerl-Überprüfung
Der Gesetzgeber gibt dir einen Zeitrahmen vor, in dem du dein Motorrad begutachten lassen musst und dir deine Begutachtungsplakette holst. Der Toleranzzeitraum liegt dabei von einem Monat vor dem Prüfmonat bis vier Monate danach.

Hohe Strafen bei abgelaufenem Pickerl
Dein Motorrad mit einem abgelaufenen Pickerl in Betrieb zu nehmen, kann dich teuer kommen. Laut Kraftfahrgesetz (KFG) bis zu 5.000,- Euro. Diese Strafe droht sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker. Solltest du einen Unfall bauen, der auf einen Fehler zurückzuführen ist, der bei rechtzeitiger Begutachtung zu vermeiden gewesen wäre, kannst du als Fahrzeughalter oder -lenker auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Tipp: Dein Motorrad oder Moped muss jährlich auf Verkehrssicherheit und Fahrtauglichkeit geprüft werden. Plane die Begutachtung rechtzeitig ein – das spart dir hohe Geldstrafen.

Pickerl abgelaufen – was tun?
Um dir größere Probleme und viel Geld (bis zu 5000.- Euro) zu sparen, raten wir dir: Stelle dein Bike auf einen Anhänger, befestige es vorschriftsgemäß und komm gleich bei uns vorbei. Einen Termin brauchst du nicht.

Wie sieht das mit der Toleranzfrist im Ausland aus?
Die österreichischen Toleranzfristen gelten nicht in allen anderen Ländern bzw. werden von diesen nicht immer anerkannt. Solltest du also eine Auslandsreise planen, überprüfe dein Pickerl auf Gültigkeit. Solltest du über der Gültigkeitsdauer sein, komm bei uns vorbei und hol dir ein neues. Das spart Ärger.

Plakette beschädigt oder Prüfgutachten verloren?
Kein Problem. Wenn du es bei uns gemacht hast, kannst du dir gegen Vorlage des Gutachtens ganz unbürokratisch ein neues Pickerl holen. Bei Verlust des Gutachtens erhältst du eine Kopie. Da wir gesetzlich zur sorgfältigen Aufbewahrung der Daten verpflichtet sind, genügt dazu ein Druck auf den Druckerknopf. Eine neuerliche Begutachtung ist dazu nicht notwendig.

Was muss ich zur Überprüfung mitbringen?
Das Bike und den Zulassungsschein. Bei etwaigen Veränderungen am Fahrzeug auch die entsprechenden Genehmigungspapiere (Typenschein/COC-Papier).

 

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